Neues Gesetz für Wirtschaftswachstum
Wachstumsbeschleunigung
Das Bundesministerium der Finanzen meldet, dass die Folgen der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland noch nicht überwunden sind. In dieser sehr ernsten und beispiellosen wirtschaftlichen Gesamtsituation setzt die neue Bundesregierung mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz als Sofortmassnahme neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung.
Mittels einer nachhaltigen, wachstumsorientierten Steuerpolitik mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von insgesamt rund 8,5 Mrd. Euro sollen Wachstumshemmnisse entkräftigen und durch krisenentschärfende Maßnahmen den Weg aus der Krise deuten.
Unternehmensteuer und Erbschaftsteuer
Hierzu gehören u. a. gezielte Korrekturen im Bereich der Unternehmensteuer und der Erbschaftsteuer. Wir wollen es den Unternehmen erleichtern, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraften und so ihre führende Position im internationalen Wettbewerb zu verteidigen.
Umsatzsteuersatz 7% für Hotel & co.
Zudem setzen wir einen Impuls im Hotel- und Gastronomiegewerbe durch die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen.
Kindergeld wird um 20 Euro erhöht
Auch Familien mit Kindern werden bei der Einkommensbesteuerung zusätzlich entlastet und damit wirksam unterstützt. Hierzu wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht. Gleichzeitig steigen die steuerlichen Freibeträge [Glossar] für Kinder von insgesamt 6024 Euro auf 7008 Euro für jedes Kind.
Fazit der neuen Pläne zum 1.1.2010
Bürgerinnen und Bürger mit ihren Familien sowie Unternehmen sollen spürbar entlastet und die Kaufkraft gestärkt werden.
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